Unsere Kirchengemeinde bleibt in Bewegung – und das ist ein gutes Zeichen lebendigen Gemeindelebens. Nachdem Dr. Ulrich Fritz sein Amt im Kirchengemeinderat niedergelegt hat, freuen wir uns sehr, dass mit Antje Jess eine engagierte und in unserer Gemeinde bestens bekannte Persönlichkeit für diese Aufgabe gewonnen werden konnte.
In der Sitzung des Kirchengemeinderates im April wurde sie einstimmig nachgewählt. Im Gottesdienst wurde sie nun feierlich in ihr Amt eingeführt und hat ihr Gelöbnis abgelegt, Verantwortung für die Leitung unserer Gemeinde, für Gottesdienst, Diakonie und das kirchliche Leben zu übernehmen.
Antje Jess ist vielen seit Jahren vertraut: Mit großem Engagement, klarem Blick und viel Tatkraft hat sie das Gemeindeleben schon an zahlreichen Stellen mitgeprägt – sei es im Küsterdienst, bei Veranstaltungen wie dem Basar oder „Talk unterm Turm“, und vielem mehr.
Umso mehr freuen wir uns, dass sie sich nun bereit erklärt hat, ihre Gaben in den Kirchengemeinderat einzubringen. Wir sind dankbar für ihre Bereitschaft und wünschen ihr für diesen Dienst Gottes Segen und ein gutes Miteinander im Gremium.
Disclaimer zu den Nachwahlen:
Es besteht das Recht auf Wahlbeschwerde gemäß § 28 KGRBG ungeachtet der eben geschehenen Einführung und dieses kann innerhalb einer Woche nach der Abkündigung beim Kirchengemeinderat schriftlich und mit Gründen versehen geltend gemacht werden kann.
[( 1 ) 1 Die Wahlberechtigten können eine schriftliche und mit Gründen versehene Wahlbeschwerde beim amtierenden Kirchengemeinderat innerhalb einer Woche nach der durch Kanzelabkündigung erfolgten Bekanntgabe des Wahlergebnisses einlegen. 2 Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren begründet werden. 3 Sie hat keine aufschiebende Wirkung.]