Beschluss des Kirchengemeinderats zum Kirchenbau am 26. April 1900

Gegenwärtig: Pastor Fries, die Herren Kirchenältesten Behn, Duttenhofer, Hintze, Kiehn, Mann

Die Herren Kirchenvertreter Becker, Blohm, Joachim Dusenschün, Goldenbaum, Heecks, Höltig, Jammer, K.A.H. Kiehn, Ohl, Rudorff, Sanmann, Scharfenberg, Soltau, Suck, Susemihl.

Die Einladungen sind rechtzeitig ergangen. Die Gegenstände der Beratung wurden vorher angezeigt.

Der Vorsitzende spricht das Eingangsgebet.

1. Es wurde beschlossen, eine Anleihe bis zur Höhe von 60.000 M (sechzigtausend) für den Kirchenbau aufzunehmen, einschließlich der bereits unterm 23. März 1899 beschlossenen und unterm 16. Januar 1900 staatlich, 6. Februar 1900 kirchenregimentlich genehmigten Anleihe von 44.000 M.

Die Anleihe soll mit höchstens 4 % jährlich verzinst und durch mindestens 1 % der Anleihesumme einschließlich der ersparten Zinsen jährlich wieder abgetragen werden.

2. Die Ausführung der Heizungsanlagen für die Kirche wurde auf Grund eines vorgelegten Projektes, dessen Kosten auf rund 3.000 M vorgesehen sind, der Firma Rud. Otto Meyer in Hamburg endgültig übertragen.

3. Der Kirchenvorstand wird ermächtigt, für die Feier der Grundsteinlegung bis zu 250 M auszugeben.

4. Die Lieferung der Verblendsteine wird der Firma Bienwald & Rother in Liegnitz übertragen und Herr Architekt Groothoff beauftragt, auf Grund der vorgelegten Offerten mit der Firma abzuschließen.

5. Für die Verblendsteine wird dem Herrn Architekten bis zur Summe von 10.000 M Dispositionsfreiheit bewilligt.

6. Für den Kirchenbau sind von den Handwerksmeistern der Kirchengemeinde Reinbek 9 Offerten eingegangen. Nämlich:

Namen des Eingebers der Offerte + Gesamtpreis

1) C. Ohl: 55600,00 M

2) Schefe: 55690,00 M

3) Chr. Kiehn: 58867,72 M

4) Ad. Sanmann: 61290,00 M

5) Rathjen & Jungelaus: 61392,80 M

6) Klempau: 61513,55 M

7) Bleuss & Johns: 61951, 37 M

8) Carl Hinz: 65277,15 M

9) A. Meier: 68300,00 M

7. Nach Öffnung der Offerten wurde zunächst folgendes festgestellt:

Der Generalunternehmer, der den Zuschlag bekommt,

a) muß die in der Offerte genannten Unterübernehmer beibehalten,

b) muß denselben die in der Offerte genannten Summen auszahlen, vorausgesetzt, daß deren Arbeiten vertragsgemäß ausgeführt sind,

c) darf nur mit Genehmigung des Kirchenvorstandes hinsichtlich der Unter-Übernehmer Änderungen treffen.

8. Hierauf stimmte das Kollegium mit Zetteln über die Offerten ab. Es fielen auf:

Herrn Ohl 15 Stimmen,

Herrn Chr. Kiehn 3 Stimmen,

von 18 abgegebenen Stimmen.

(Die drei Bauhandwerker Ohl, Sanmann, Rahtjen schieden bei der Abstimmung aus)

8. Herr C. Ohl – Reinbek – hat also den Zuschlag und der Architekt Groothoff wird beauftragt, mit ihm abzuschließen. Dabei sind als Bauzeit einstweilen 15 Monate vom 1. Mai des Jahres ab vorgesehen, so daß der Bau also bis zum 1. August 1901 fertig zu stellen wäre.

10. Für die Blitzableiteranlage wird ein Betrag bis zur Höhe von 500 M bewilligt.

11. Herr Gemeindevorsteher Kiehn wird beauftragt, wegen Ankauf eines Platzes für das Pastorat, angrenzend an den Kirchbauplatz mit Herrn Jul. Jahncke in Verbindung zu treten.

v.g.u.

Pastor A. Fries, Ad. Kiehn, H. Hintze

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