[KGR-Sitzung] 1. Februar 1901

Reinbek, 1. Februar 1901

Gegenwärtig: Pastor Fries, die Herren Kirchenältesten Behn, Duttenhofer, Kiehn, Mann, die Herren Kirchenvertreter Blohm, Goldenbaum, Jammer, Ohl, Rathje, Rudorff, Sanmann, Scharnberg, Suck.

Die Einladungen sind rechtzeitig ergangen. Die Gegenstände der Beratung wurden vorher angezeigt.
Der Vorsitzende spricht das Eingangsgebet.

1. Dem Beschluß vom 18. Januar d. Js.entsprechend sind von der Gartenkommission Lieferungsbedingungen für die gärtnerischen Anlagen des Kirchplatzes aufgestellt worden. Auf Grund dieser Bedingungen ist nur eine Offerte eingegangen und zwar von Gärtner Frahm - Wentorf. Die Offerte, welche auf 2645 M lautet, wird angenommen, der entsprechende Betrag bewilligt und die Ausführung dem Gärtner Frahm übertragen. Für die Ausführung hat sich derselbe strenge an die Lieferungsbedingungen und an den Plan des Gärtners Scharnberg zu halten, sofern er nicht vom Kirchenvorstand für einzelne Punkte anders lautende Anweisungen bekommt. Auch hat sich der Gärtner Frahm die Kontrolle des Kirchenvorstandes, sowie der Gartenkommission und des Bauführers gefallen zu lassen.

2. Den Vorschlag mehrerer Mitglieder, auf dem Kirchplatz eine Bedürfnisanstalt zu errichten, lehnt das Kollegium ab.

3. Die Einfriedigung des Kirchplatzes soll für die Zimmermeister der Gemeinde ausgeschrieben werden. Bedingungen: föhrene Holzpfähle, gehobelt, abgefast, mit zugespitztem Kopf, Stärken 12 cm * 12 cm, Längen 1,50 m (80 cm über, 70 cm unter der Erde), Abstand von Pfahl zu Pfahl 2 m; die Pfähle sind am unteren Ende zu brennen, über der Erde 3 mal mit rehbrauner Ölfarbe zu streichen. Zwischen den Pfählen Maschendraht - 60 cm breit; Maschenweiten sind anzugeben; über dem Maschendraht ist an der Oberkante der Pfähle ein verzinkter Eisendraht entlang zu ziehen. In der Offerte ist der Preis pro laufenden Meter anzugeben.

4. An der Südseite der Kirche sollen Fenstervorhänge aus starkem braunen Leinen an eisernen Hohlstangen angebracht werden. Die dafür erforderlichen Summe,(vorläufig geschätzt auf 100 M), wird bewilligt. Der Kirchenvorstand wird ermächtigt Offerten einzuholen und abzuschließen.

5. Für die noch erforderlichen kleinen Anschaffungen für das Kirchengebäude wird dem Vorsitzenden zur Erleichterung des Geschäftsganges die Summe von 100 M zur Disposition gestellt.

6. Das Grundwasser im Heizkeller und die Regenabflüsse vom Kirchendach sollen unterirdisch abgeleitet werden. Dabei sollen glasierte Tonröhren mit Muffe verwandt werden. Die dafür schätzungsweise erforderliche Summe von 800 bis 1000 M wird bewilligt. Der Kirchenvorstand wird ermächtigt, vom Maurermeister Ohl genaue Offerten einzuziehen und nach deren Prüfung abzuschließen. Maurermeister Ohl verpflichtet sich, mit Ausführung der Arbeiten zu beginnen, sobald Tauwetter eintritt.

7. Die über den Kirchplatz führende kleine Wasserleitung, deren Benutzung nur den 3 südlichen Anliegern (Lange, Zschelletzky, Heick) zusteht, soll auf den Fußsteig der Straße verlegt werden. Die alten Röhren sollen, weil sie nach Aussage des Maurermeisters Ohl völlig unbrauchbar sind, liegen bleiben. Auf dem Fußsteig sollen neue verzinkte Eisenröhren verlegt werden. Die Kosten der Umlegung bzw. Neulegung werden auf 400 M geschätzt. Die drei südlichen Anlieger sollen ersucht werden, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Ohne Rücksicht auf den Erfolg dieses Ersuchens wird die für Neulegung der Wasserleitung erforderliche Summe bewilligt und der Kirchenvorstand ermächtigt, genaue Offerten von Maurermeister Ohl einzuziehen und nach deren Prüfung abzuschließen.

g.u.
Pastor A. Fries, August Mann, F. Behn.

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