[KGR-Sitzung] 7. Januar 1901

Reinbek, 7. Januar 1901 (KV.)

Gegenwärtig: Pastor Fries, die Herren Kirchenältesten Behn, Dr. med. Danielsen, Duttenhofer, Kiehn, Mann.

Die Einladungen sind rechtzeitig ergangen. Die Gegenstände der Beratung wurden vorher angezeigt.
Der Vorsitzende spricht das Eingangsgebet.

1. Die vom Architekten Herrn Groothoff vorgelegten Pläne für Altar und Kanzel in der neuen Kirche, sowie die dazugehörige Lieferungsofferte des Herrn Groothoff lautend auf 5420 M für Altar und Kanzel einschließlich aller Nebenarbeiten und Honorar, aber ausschließlich Christuskörper für das Altarkruzifix (welches geschenkt worden ist) und figürlicher Darstellungen für die Kanzelfüllungen, (welche einstweilen weggelassen werden sollen) wurden genehmigt und angenommen. Auf Grund dessen wird die Lieferung von Kanzel und Altar Herrn Architekt Groothoff übertragen.

2. Für Kanzel und Altar (exclusive Christuskörper für das Altarkruzifix, welcher geschenkt worden ist, ) ist laut der bereits genehmigten und angenommenen Offerte des Herrn Architekten Groothoff erforderlich die Summe von 5420 M. Von dieser Summe sind bereits durch freiwillige Gaben geschenkt und bei der hiesigen Sparkasse belegt 2000 M. Der Rest der erforderlichen Summe im Betrage von 3420 M soll durch Anleihe aufgebracht werden. Diese Anleihe soll mit höchsten 4¼% jährlich verzinst und durch mindestens 1% der Anleihesumme einschließlich der ersparten Zinsen jährlich wieder abgetragen werden.

3. Die alte Orgel aus der alten Schloßkapelle soll vorläufig in der neuen Kirche aufgestellt und beim Gottesdienst gebraucht werden. Nach 1 bis 2 Jahren wenn die neue Kirche gut ausgetrocknet sein wird, soll eine neue Orgel aufgestellt werden. Man hofft, daß bis dahin ein nennenswerter Fonds für die Anschaffung der neuen Orgel durch freiwillige Gaben zusammenkommen wird.

4. Der bisherige Kirchendiener Staake ist gekündigt worden, weil er wegen Altersschwäche seinen Dienstobliegenheiten nicht mehr genügend gerecht zu werden vermag. Ihm wird gestattet sein, sein Amt beizubehalten, solange die Gottesdienste noch in der alten Schloßkapelle abgehalten werden. In der neuen Kirche soll ein kräftiger Mann als Kirchendiener angestellt werden.
Über die Dienstobliegenheiten des Kirchendieners in der neuen Kirche soll eine schriftliche Instruktion aufgestellt werden.

5. Alle Außentüren der neuen Kirche sollen dunkel gebeizt werden.

6. In den Gängen zwischen dem Gestühl zu ebener Erde war nach dem Kostenanschlag als Fußboden Fliesenbelag vorgesehen worden. Stattdessen soll schlichter Terrazzo-Fußbodenbelag ohne Muster gemacht werden. Es entstehen dadurch keine Mehrkosten.

7. Die Heizungskanäle sollen da, wo sie den Terrazzo-Fußboden durchkreuzen, mit Eisenrosten überdeckt werden. Die hierdurch gegen den Voranschlag entstehenden Mehrkosten im Betrage von etwa 100 M werden bewilligt.

8. Der Wasserabfluß von sämtlichen Dächern der Kirche soll unterirdisch zur Straße abgeleitet werden.

g.u.
Pastor A. Fries, Aug. Mann, F. Behn

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